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AGB

Letzte Anpassung November 2022

 

 

1. Vertragsbedingungen 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen «Typgenau visuelle Kommunikation», nachfolgend «Typgenau» genannt, und dem Kunden, welcher die Dienste von «Typgenau» in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis 

«Typgenau» verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. «Typgenau» verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete Tätigkeit. Diese Geheimhaltungspflicht besteht nach Beendigung des Vertrages fort.

 

3. Mitwirkungspflicht 

Der Kunde unterstützt «Typgenau» bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden, wird durch «Typgenau» in Rechnung gestellt.

 

4. Leistungen Dritter 

«Typgenau» ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder an Dritte zu übertragen. «Typgenau» ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen, soweit die diesbezüglichen Kosten in der Offerte mitenthalten sind.

 

5. Geistiges Eigentum 

Alle von «Typgenau» geschaffenen Werken und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von «Typgenau». Der Kunden anerkennt die Urheberrechte seitens «Typgenau». Ohne Einverständnis von «Typgenau» ist niemand berechtigt, geschaffene Werke abzuändern.

 

6. Urheberrecht/Nutzungsrechte 

Mit Bezahlung der Schlussrechnung und Begleichung allenfalls weiterer offenen Forderungen gehen automatisch alle Nutzungsrechte der umgesetzten Massnahmen an den Kunden über. Das Urheberrecht als Recht an sich ist weder übertragbar noch ist es vererbbar.

 

7. Gewährleistung 

Bei durch den Kunden angelieferte Daten und Dokumente, welche «Typgenau» zur Weiterbearbeitung dienen, geht «Typgenau» davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

8. Daten und Unterlagen 

«Typgenau» bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist «Typgenau» ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. 

 

9. Offerten 

Die Erstofferte, aufgrund ungefährer Angaben erstellt, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Fahrspesen, Materialkosten sowie Autorkorrekturen (Punkt 12). Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von «Typgenau» erlischt nach 60 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.

 

10. Auftragserteilung 

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. 

 

11. Gut zum Druck 

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel die nicht mitgeteilt wurden übernimmt «Typgenau» keine Haftung.

 

12. Autorkorrekturen 

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.

 

13. Belege 

Von allen produzierten Arbeiten sind an «Typgenau» fünf Belege zu überlassen. «Typgenau» steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

 

14. Verrechnung und Mehrwertsteuer 

Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist. Bei Mehraufwänden werden diese mit dem vereinbarten Stundenansatz verrechnet. Die Mahnspesen betragen bei der zweiten Stufe pauschal Fr. 50.–. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 30 Tage übersteigt, hat «Typgenau» Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung). Typgenau rechnet die gesetzliche Mwst ab.

 

15. Auftragsreduzierung oder -annulierung 

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat «Typgenau» einen Anspruch auf Vergütung der bis anhin bereits geleisteten Arbeit. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

 

16. Haftung 

Die Haftung seitens «Typgenau» beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

 

17. Mängelrüge 

Die von «Typgenau» erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen.

 

18. Recht und Gerichtstand 

Die Beziehungen zwischen Kunde und «Typgenau» unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Solothurn, Schweiz.

 

Danke für dein Vertrauen!

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